Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. 2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbe­standteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Bezugnahmen auf Korrespondenz, die entgegenstehende Bedingungen enthalten oder darauf verweisen, bedeuten keine Anerkennung dieser Bedingungen durch uns.

Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware/Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/Leistung erwerben bzw. in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher die Ware/Leistung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklä­rung verbunden werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Sofern der Verbraucher eine Ware/Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor. BeiVerträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist der Unternehmer auf unser Verlangen verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten – dem Abnehmer die Abtretung an uns bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen, sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendi­gen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
  6. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der angebotene Preis ist bindend. In dem einem Verbraucher angegebenen Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Preisangabe gegenüber einem Unternehmer versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf an einen Verbraucher versteht sich der Kaufpreis zzgl. einer Versandkostenpauschale in Höhe von wenigstens EUR 9,99. Beim Versand an einen Unternehmer versteht sich der Kaufpreis zzgl. der tatsächlich entstehenden Liefer-/Versandkosten. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Sofern nicht anders verein­bart, erfolgt die Lieferung beim Versendungskauf per Vorkasse.
  2. Angebotene Preise für Arbeitsleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, für eine Ausführung von Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr. Arbeiten, die auf Wunsch des Kunden außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnen wir mit folgenden Zuschlägen: Mon­tags bis Freitags: 17.00 bis 20.00 Uhr 25 % Zuschlag, 20.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag, 22.00 bis 08.00 Uhr 100% Zuschlag; Samstags: 08.00 bis 12.00 Uhr 25 % Zuschlag, 12.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag, 22.00 bis 08.00 Uhr 100% Zuschlag; Sonn- u. Feiertags: 100%.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware bzw. Leistung innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis ohne Abzug zu zahlen. Nach Ab­lauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Fristen und Termine

  1. Verbindliche Termine für Lieferungen oder Leistungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Eine vereinbarte Frist für Lieferungen oder Leistungen (Lieferfrist) beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht in unserem Einfluss­bereich liegen, verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit; dies gilt auch bei Streiks und Aussperrung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nacherfüllung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  2. Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Frist ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene weitere Frist zu setzen. Die weitere Frist muss mindestens 14 Tage betragen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der weiteren Frist nicht bewirkt, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.
  3. Sofern es auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt, insbesondere für die Fälligkeit einer Vergütung, den Beginn der Gewährleistungsver­jährung oder den Gefahrenübergang, steht es der Abnahme gleich, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über deren Fertigstellung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

Software

  1. Software wird dem Kunden, soweit nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl auf einem Datenträger oder auf Hardware-internen Speichern vorinstalliert in der vereinbarten Stückzahl übergeben. Die Softwaredokumentation wird dem Kunden nach unserer Wahl als Druckerzeugnis oder in gleicher Weise wie Software übergeben.
  2. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Software auf Dauer zu nutzen. Die Software mit derselben Software-Serien­nummer darf nur auf einer Systemeinheit gespeichert werden. Im übrigen darf die Software nur zu dem in der Softwaredokumentation vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei Software dritter Hersteller gelten ergänzend deren besondere Lizenzbestimmungen.
  3. Der Nutzer hat von jeder Software (exklusive Embedded Software, Firmware etc.) umgehend eine Sicherungskopie anzufertigen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen, die wir auf Wunsch einsehen können. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung der Software und/ oder der Dokumentation ist nicht zulässig.
  4. Der Kunde wird seinen etwaigen Abnehmern bezüglich der Software entsprechende Verpflichtungen auferlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte einräumen
  5. Alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte bleiben dem jeweiligen Inhaber vorbehalten.
  6. Für die Nutzung von Korrektur-/Änderungsständen und Updates gelten die vorstehenden Bedingungen entsprechend

Gefahrübergang

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Gewährleistung / Serviceleistungen

  1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nach­besserung oder Ersatzlieferung (bei Warenlieferungen) bzw. Nachbesserung oder Neuherstellung (bei Werkleistungen).
  2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Waren­lieferungen) bzw. Neuherstellung (bei Werkleistungen) erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Nachbesserungen werden je nach Wunsch des Kunden oder aber technischem Erfordernis entweder beim Kunden oder bei uns durchgeführt. Werden Nachbesserungen beim Kunden durchgeführt, hat dieser den ungehinderten Zugang zu den Reparatur­gegenständen in den betroffenen Räumlichkeiten zu gewährleisten.
  3. Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt – im Falle eines Unternehmers nach unserer Wahl, im Falle eines Verbrauchers zunächst nach dessen Wahl – durch Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes der Software oder durch Fehlerumgehung. Der Kunde hat alle von uns für die Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen bereit zu stellen. Bis zur Übernahme eines neuen Software Änderungsstandes stellen wir eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels, wenn uns dies bei angemessenem Aufwand möglich und zumutbar ist.
  4. Für Software, welche der Kunde über von uns freigegebene Schnittstellen erweitert hat, leisten wir nur bis zur Schnittstelle Gewähr.
  5. Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Lieferung oder Leistungserbringung infolge falscher Behandlung (insbesondere übermäßige oder in der Produktdokumentation/-spezifikation nicht vorgesehene Beanspruchung; Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel; unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten) oder durch ein von außen einwirkendes Ereignis entstehen, das nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt ist, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Der Kunde hat uns sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Gewährleistung/Garantie einschließlich Service-Level haben können, rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
  6. Verlangt der Kunde eine Gewährleistungs-/Garantiereparatur, so ist er verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung von uns vorzulegen. Nicht bei uns gekaufte Waren werden gemäß Herstellergarantie repariert, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen uns und dem Hersteller besteht. Der Gewährleistungs-/ Garantiestatus muss seitens des Kunden angegeben werden. Sollten Produkte keinen Gewährleistung-/Garantiestatus mehr haben, wird der Kunde informiert, da die Reparatur dann nur gegen Berechnung ausgeführt werden kann.
  7. Im Gewährleistungs-/Garantiefall erfolgt bei Verbrauchern Hin- und Rücktransport der Reparaturgegenstände auf unsere Kosten und Gefahr. Bei Unternehmern erfolgt der Hintransport der Reparaturgegenstände auf Kosten und auf Gefahr des Kunden und der Rücktransport auf unsere Kosten und Gefahr. Der Hintransport der Reparaturgegenstände muss grundsätzlich in Originalverpackung oder ähnlich geeigneter Weise erfolgen, die hinreichend geeignet ist, Beschädigungen zu vermeiden. Wir übernehmen für Schäden durch unsachgemäße Verpackungen keine Haftung.
  8. Der Hintransport von Reparaturgegenständen, die nicht unter die Gewähr- oder Garantieleistung fallen, erfolgt grundsätzlich an die angegebene Adresse. Die Anlieferungsart obliegt dem Kunden. Eventuell entstehende Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr für den Versand.
  9. Sollte bei der Reparatur festgestellt werden, dass Waren mit Gewährleistungs-/Garantiestatus keinen Fehler aufweisen, wird eine Vergü­tung für Testaufwand nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
  10. Bevor der Kunde uns Datenspeichermedien oder Geräte mit Datenspeichermedien zur Reparatur oder zum Service übergibt, hat er daraus alle Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen könnten, zu entfernen und alle Daten von der Festplatte zu sichern. Für Einhaltung des Datenschutzes sorgt der Kunde. Die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach erfolgter Reparatur ist nicht Bestandteil der Gewähr- bzw. Garantieleistung. Wir haften nicht für den Verlust von Daten.
  11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgän­gigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  12. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich uns gegenüber anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweis­last für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  13. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrich­tung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  14. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz wegen des Mangels beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Weitergehende Schadensersatzpflichten gemäß § 8 dieser Bedingungen bleiben unberührt.
  15. Soweit im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei Warenlieferungen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. ab Abnahme. Darüber hinausgehende Herstellergarantien bleiben unberührt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vorstehende Ziff. 12. + 13. dieser Bestimmung). Gegenüber Unternehmern leisten wir bei gebrauchten Sachen keine Gewähr. Bei Bauwerken sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben sowie bei Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  16. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  17. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  18. Sofern nicht ausdrücklich – bei Unternehmern schriftlich – etwas abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde Garantien im Rechtssin­ne durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Diese begründen ein selbständiges Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine Rechte uns gegenüber.
  19. Leistungen, die nicht zu den Garantie- oder Gewährleistungen g ehören, sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Grundsätzlich werden die Reparaturen und sonstige Servicedienstleistungen nach den jeweils gültigen Stundenverrechnungs­sätzen und Ersatzteilpreislisten durchgeführt. Nach Vereinbarung wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der kostenpflichtig ist, sofern keine Leistungserbringung gewünscht wird.

Schutzrechte Dritter

  1. Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte (im folgenden: Schutzrechte) durch die von uns gelieferten Produkte gegenüber dem Kunden geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Produkte durch den Kunden hier­durch beeinträchtigt oder untersagt, so hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu verständigen, sich jeder Erklärung zu der behaupteten Verletzung zu enthalten und jegliche Auseinandersetzung mit dem Dritten über die behauptete Rechtsverletzung nur im Einvernehmen mit uns führen. Stellt der Kunde die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung verbunden ist.
  2. Der Kunde hat keine Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung, soweit die Schutzrechtsverletzung durch ihn selbst zu vertreten ist, auf seinen speziellen Vorgaben beruht, durch eine in der Produktdokumentation nicht vorgesehene Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

Transportschäden / Ausschlussfrist für Mängelanzeige

  • Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware uns unter TEL.: +49 211 73 06 770 mit zuteilen.
  • Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes § 377 HGB.

Datenschutz

  1. Der Käufer willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert werden. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.
  2. Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail, Fax oder Telefon an uns. Wir senden Ihnen per E-Mail eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu, sofern die Bestellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Kostentragungsvereinbarung

  • Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware/Leistung vorhersehbaren, ver­tragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbe­schränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

Salvatorische Klausel, anwendbares Recht

  1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel in ihrer wirtschaftlichen Wirkung am nächsten kommt.
  2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtstand innerhalb der Europäischen Union, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
  3. Gegenüber Unternehmern, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart. Cicotec GmbH ist berechtigt, Klage auch am Sitz des Kunden zu erheben.
  4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz von Cicotec GmbH.
  5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr